Liebe Vereinsmitglieder,
die Inzidenzen steigen unaufhörlich und somit ist auch der Kreis Groß-Gerau ab Freitag, 14.01.2022, ein Hotspot (Inzidenz an drei Tagen in Folge >350). Damit gilt beim Sport in Innenräumen die “2G+-Regel” und beim Sport im Freien die „2G-Regel“.
 
Das bedeutet, dass ab Freitag, 14.01.2022, zum Training in unserem Fitness- und Gesundheitssportzentrum sowie in allen durch uns genutzte Hallen und Räumlichkeiten dann nur noch Personen zugelassen werden die einen der folgende 2G+ – Nachweise erbringen können:
  • Doppelt geimpft mit einem zusätzlichen Schnelltestzertifikat einer offiziellen Teststelle (zum Zeitpunkt des Trainings nicht älter als 24 Stunden)
  • Dreifach geimpft (geboostert; gilt mit dem Tag der Booster-Impfung; auch bei einer Impfung mit Johnson&Johnson sind nun drei Impfungen nötig)
  • Genesen und doppelt geimpft (ab dem Tag der Impfung)
  • Doppelt geimpft und genesen (ab dem 29. Tag nach dem positiven PCR-Test)
  • Geimpft, genesen, geimpft (ab dem Tag der Impfung)
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem 15. Tag der Zweitimpfung)
  • Frisch genesen (max. 3 Monate)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)
Für das Training im Freien heißt das, dass ab Freitag, 14. Januar 2022, nur noch Personen zugelassen werden die einen der folgenden Nachweise erbringen können:
 
  • einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,
  • einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und ein ärztliches Attest dafür vorweisen, können weiterhin mit einem Schnelltestzertifikat einer offiziellen Teststelle oder durch den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft für Schülerinnen und Schüler mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte) die Vereinsangebote nutzen.
Für Kinder unter 6 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, besteht generell keine Testerfordernis.
 
Unsere Abteilungen passen diese Verordnung ggf. noch an. Bitte informiert euch bei den jeweiligen Trainern.
 
Die Regelung wird aufgehoben, sobald der Kreis Groß-Gerau an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Inzidenzen <350 hat. Dann gelten ab dem sechsten Tag wieder die vorherigen Vorgaben.
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