Liebe Vereinsmitglieder,
laut Beschluss des hessischen Coronakabinetts greift ab Donnerstag, 25.11.2021, beim Sport in Innenräumen die “2G-Regel“.
Das bedeutet, dass zum Training in unserem Fitness- und Gesundheitssportzentrum sowie in allen durch uns genutzte Hallen und Räumlichkeiten dann nur noch Personen zugelassen werden die einen der folgende Nachweise erbringen können:
– einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,
– einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und ein ärztliches Attest dafür vorweisen, können weiterhin mit einem Schnelltestzertifikat einer offiziellen Teststelle oder durch den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft für Schülerinnen und Schüler mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte) die Vereinsangebote nutzen.
Für Kinder unter 6 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, besteht generell keine Testerfordernis.
Bleibt gesund!
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