Haben Vereinsmitglieder aufgrund der aktuellen Lage Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum, in dem kein Angebot stattfinden kann? Können Mitglieder ihre Mitgliedschaft mit einem Sonderkündigungsrecht beenden?
Was ist mit dem Abteilungsbeitrag für das Fitness- und Gesundheitssportzentrum der SKV?
Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit Kursgebühren und Zehnerkarten aus?
Warum sind aktuell alle Sport- und Trainingsaktivitäten unterbrochen und wie lang dauert die Pause?
Gibt es finanzielle Hilfen auch für Trainer und Übungsleiter?
Haben Vereinsmitglieder aufgrund der aktuellen Lage Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum, in dem kein Angebot stattfinden kann? Können Mitglieder ihre Mitgliedschaft mit einem Sonderkündigungsrecht beenden?

Mitglieder haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen.

Was ist mit dem Abteilungsbeitrag für das Fitness- und Gesundheitssportzentrum der SKV?

Alle Infos dazu findet ihr hier

Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit Kursgebühren und Zehnerkarten aus?

Die Kurse der SKV Büttelborn pausieren bis auf weiteres und werden im Anschluss an die Schließung fortgesetzt. Daher besteht hier kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren. Die Laufzeiten der Zehnerkarten werden um den Zeitraum der Schließung verlängert.

Warum sind aktuell alle Sport- und Trainingsaktivitäten unterbrochen und wie lang dauert die Pause?

Die Landesregierung hat aufgrund der Corona-Krise ab Mittwoch, 18. März, den Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm-und Spaßbädern, Thermalbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen untersagt. Die Schließung erfolgt bis auf Weiteres. Durch die Reduzierung der sozialen Kontakte, auch im Sport, soll eine Eindämmung bzw. Verlangsamung der Virusübertragung erzielt werden.

Gibt es finanzielle Hilfen auch für Trainer und Übungsleiter?

Anlässlich der Corona-Pandemie hat das Land Hessen ein milliardenschweres Soforthilfeprogramm für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe  aufgelegt. Freiberufliche Trainer/innen und Übungsleiter/innen, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, sind im Programm ebenfalls antragsberechtigt. Voraussetzungen sind eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und massive Liquiditätsengpässe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie ergeben.

Informationen zum Antragsverfahren gibt es auf der Webseite des Hessischen Wirtschaftsministeriums:
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleine-betriebe

Die Antragstellung ist ab Montag, 30. März 2020, beim Regierungspräsidium Kassel möglich.

Habt ihr weitere Fragen? Diese könnt ihr gerne an folgende Adresse senden: geschaeftsstelle@skv-buettelborn.de

(Wir bitten um Verständnis, wenn die Beantwortung der Fragen einige Tage in Anspruch nehmen kann. Wie ihr euch vorstellen könnt, gibt es aktuell einiges zu tun)

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